Impressum & Datenschutz - Pulheim-Fareham

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Impressum & Datenschutz

Der Partnerschaftsclub Pulheim-Fareham e. V. ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein zur Förderung internationaler Gesinnung, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Bergheim unter Nr. 580.
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE27ZZZ00000488363

Herausgeber: Partnerschaftsclub Pulheim-Fareham e. V.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV: Jan Buchmann, Mozartstr. 22, Pulheim, Tel.: 0178/4743030

Redaktion der Website und Fotos sowie Urheberrecht (sofern nicht anders vermerkt): Hans Peter Dieterling, Himbeerweg 10, 50259 Pulheim


Konten des Partnerschaftsclubs Pulheim-Fareham e.V.


Volksbank Erft eG. Konto-Nr. 6007853015 - BLZ 37069252 -   IBAN: DE11 3706 9252 6007 8530 15
BIC: GENODED1ERE


Kreissparkasse Köln Konto-Nr. 0157021534 - BLZ 37050299   -  IBAN: DE03 3705 0299 0157 0215 34
BIC: COKSDE33XXX


Datenschutz


am 24.05.2018 trat die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft, die die Verarbeitung personenbezogener Daten vereinheitlicht.

Auf Grund der Mitgliedschaft im Partnerschaftsclub Pulheim-Fareham e.V. speichern wir folgende personenbezogene Daten:

  • Postalische Anschrift

  • E-Mail-Adresse (sofern von Mitgliedern angegeben)

  • Telefonnummer - Festnetz und /oder Mobil

  • Geburtsdatum

  • Bankverbindung.


Diese personenbezogenen Daten werden von uns verarbeitet zum Zweck der Mitgliederpflege, Übermittlung von Informationen über unseren Verein, Ermöglichung von Kontaktaufnahmen zu Vereinszwecken sowie Einzug des Mitgliedsbeitrages.

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten nur in einer Form, die die Identifizierung von Ihnen so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben!

Auf Grund der DSGVO-Vorgaben bitten wir Sie, uns (an nachstehende Anschrift) mitzuteilen, wenn Sie mit einer Datenspeicherung nicht (mehr) einverstanden sind:

  • Partnerschaftsclub Pulheim-Fareham e.V., Mozartstr. 22, Pulheim, Tel.: 0178/4743030 - schriftlich oder per Email: buchmann-dresden@t-online.de.


Die
Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) gibt Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass in dieser Website Beiträge mit Fotos unserer Vereinsgeschichte sowie Reisen und Fahrten enthalten sind. Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die entgegen der bisherigen Übung mit ihrer Veröffentlichung nicht einverstanden sind, werden gebeten, sich beim Vorstand zu melden.





Satzung

Partnerschaftsclub Pulheim-Fareham e. V.

§ 1 Name und Sitz
Der Partnerschaftsclub Pulheim-Fareham hat seinen Sitz in Pulheim und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Ziel und Zweck
Der Partnerschaftsclub Pulheim-Fareham hat das Ziel, im Sinne der Völkerverständigung, die Partnerschaft und Freundschaft zwischen den Bewohnern der Städte Pulheim und Fareham zu fördern.

§ 3 Verwirklichung
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Förderung des Familienaustausches,
b) Förderung und Organisation von Briefpartnerschaften,
c) Durchführung von Fahrten nach Fareham,
d) Organisation der Begleitung englischer Besucher aus Fareham in der Stadt Pulheim,
e) Organisationshilfen für die Aufnahme englischer Besucher aus Fareham in deutsche Familien,
f) Durchführung von kulturellen Veranstaltungen,
g) Förderung des Jugendaustausches,
h) Tätigkeit im Rahmen der Erwachsenenbildung.

§ 4 Mitgliedschaft
a) Mitglied des Partnerschaftsclubs Pulheim-Fareham kann jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person werden.
b) Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand und dessen Aufnahmeerklärung erworben.
c) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Ein Ausschluss erfolgt auf Beschluss des Vorstandes und setzt grob vereinsschädigendes Verhalten voraus.

§ 5 Ehrenmitgliedschaft
Personen, die sich in besonderem Maße um die Ziele des Partnerschaftsclubs
Pulheim-Fareham verdient gemacht haben, kann mit ihrem Einverständnis durch den Vorstand die Ehrenmitgliedschaft zuerkannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die übrigen Mitglieder.

§ 6 Beitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist jährlich bis zum 31. Oktober zu zahlen.

§ 7 Organe
Die Organe des Partnerschaftsclubs Pulheim-Fareham sind
a) Die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung
a) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind Mitglieder und Ehrenmitgliederberechtigt. Jedes Mitglied einschließlich juristischer Personen und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme.
b) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr und zwar im März statt. Sie werden vom Vorstand einberufen.
c) Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen, ferner innerhalb von vier Wochen dann, wenn mindestens 40 Prozent der Mitglieder dies mit schriftlicher Begründung beantragt.
d) Der Vorstand setzt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung fest.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung jedem Mitglied bekannt zu geben.
e) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet werden muss.
f) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Wahl und die Entlastung des Vorstandes. Darüber hinaus hat sie jeweils für ein Jahr zwei Kassenprüfer zu wählen.
g) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
Für eine Änderung der Satzung und die Auflösung des Partnerschaftsclubs Pulheim-Fareham ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienen Mitglieder erforderlich. Eine Auflösung des Vereins ist nur nach vorheriger Benachrichtigung der Mitglieder möglich.

§ 9 Vorstand
a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und zwei bis vier Beisitzern.
b) Die Wahl erfolgt für zwei Jahre nach folgendem Modus:
In den Jahren mit ungerader Jahreszahl werden Vorsitzender, Schriftführer, 1. und 3. Beisitzer und in den Jahren mit gerader Jahreszahl stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart, 2. und 4. Beisitzer gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Die Vorstandsmitglieder bleiben jeweils bis zur gültigen Neuwahl im Amt.
c) Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsbefugt. Im Innenverhältnis gilt jedoch, dass der stellvertretende Vorsitzend nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertretungsberechtigt ist.
d) Mindestens einmal im Jahr haben in der Mitgliederversammlung der Vorsitzende einen Tätigkeitsbericht und der Kassenwart einen Kassenbericht zu geben.
e) Der Vorstand kann weitere Mitglieder für bestimmte Aufgaben kooptieren.
f) Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
g) Der Kassenwart nimmt Zahlungen für den Partnerschaftsclub gegen alleinige Quittung entgegen. Zahlungen für Zwecke des Partnerschaftsclubs darf der Kassenwart nur auf Anweisung des Vorsitzenden leisten. Rechnungen müssen vom Vorsitzenden gegengezeichnet werden. Diese Regelung gilt für das Innenverhältnis. Für das Außenverhältnis gilt die Regelung gemäß § 9 Ziffer c.
h) Der Vorstand erhält keine Vergütung. Ausgaben für Zwecke des Partnerschaftsclubs werden erstattet.

§ 10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 11 Gemeinnützigkeit
Der Partnerschaftsclub Pulheim-Fareham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Partnerschaftsclubs. Sie erhalten insbesondere bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Partnerschaftsclubs keinerlei Vermögenszuwendungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Partnerschaftsclubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Aufhebung oder Auflösung des Partnerschaftsclubs Pulheim-Fareham und bei Wegfall des bisherigen Zwecks wird das Vermögen der Stadt Pulheim für partnerschaftliche Zwecke im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt zur Verfügung gestellt.

§ 12 Haftung
Die Mitglieder haften bis zur Höhe ihres Jahresbeitrages.




Die Website unseres englischen Partnerschaftsvereins finden Sie unter:


http://www.fareham-pulheimtwinning.hampshire.org.uk/index.html


Wir weisen gerne auf den französischen Partnerschafsclub "Freundeskreis Pulheim - Guidel e.V." hin:

http://www.pulheim-guidel.de/


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